Unser Service

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SERVICEVERTRAG

(Die Kreditnehmer werden im folgenden auch „Auftraggeber“ genannt)

  1. Vertragsgegenstand

 Der Gegenstand dieses Vertrages ist die Beobachtung der Fremdwährungsfinanzierung der o.g. Kreditnehmer mittels online account. Als Basis dienen das vollständig ausgefüllte Datenblatt und der von den Auftraggebern unterzeichnete Servicevertrag. AVF Kojeder GmbH übernimmt im Auftrag der oben genannten Kreditnehmer die Überwachung der im Datenblatt festgehaltenen Kriterien. Diese umfassen die Überwachung von Fremdwährungszinssätzen, Wechselkursen. Änderungen aller Art (insbesondere Währungswechsel) bedürfen der Schriftform und sind mittels Änderungsformular der AVF Kojeder GmbH durch die Kreditnehmer mitzuteilen.

  1. Leistungsübersicht

Einmalige Leistungen

Einrichtung eines Internet account - Zugang mittels User und Passwort Code auf der Internetseite

FXOnline oder FXData

Kundenlogin  / Benutzer: email / Passwort:

>> Online Status Ausweis
>> historische Entwicklung der Finanzierung
>> Computergestützte Kursprognosen
>> spezifische Marktberichte
>> Kurs und Zinscharts zu USD, CHF, JPY online

Festlegen Ihrer individueller Grenzwerte, Kurs- bzw. Zinslimit (meist ca. 5% bis 10% bei Kursschwankungen, auf oder ab,  und Zinsanstieg um mehr als 1-5% als Grundlage)

Zusendung – Statusbericht  viertel-, halbjährlich – je nach Wunsch per eMail, Post oder Selbstabruf.

Überwachung von Fremdwährungszinsen (CHF, JPY, USD)

  1. Entgelt

Das Entgelt besteht aus einer einmaligen Bereitstellungsgebühr und einer periodisch wiederkehrenden Servicegebühr. Die Überwachung beginnt mit Erhalt der Auftragsbestätigung.
Alle Beträge enthalten 20% Mwst.

Bereitstellungsgebühr: 0,3 % der Kreditsumme - einmalig
           
Servicegebühr:  € 72,-- jährlich

  1. Zahlungsbedingungen

Die Bereitstellungsgebühr wird zum mit den Auftraggebern vereinbarten Termin eingezogen. Die jährliche Servicegebühr wird im Vorhinein am Monatsanfang ausschließlich mittels Einziehungsauftrages vom Konto der Kreditnehmer abgebucht.
Die Überwachung beginnt mit Erhalt der Auftragsbestätigung.

  1. Kündigung

 Eine Kündigung im ersten Jahr ist nicht möglich. Nach einem Jahr ist eine Kündigung vierteljährlich möglich. Die Kündigung muss schriftlich und eingeschrieben und einen Monat vor Beginn eines Quartals (Einlaufdatum bis 1. Dez./1. Mrz./1.Jun./1.Sep.) erfolgen.
In Falle einer Kündigung werden bereits bezahlte Gebühren nicht zurückerstattet, auch dann nicht bereits bezahlte Dienstleistungen nicht konsumiert wurden

  1. Datenschutz

 AVF Kojeder GmbH verpflichtet sich, gesetzliche Bestimmungen über den Datenschutz und das Bankgeheimnis einzuhalten. Diese Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Übereinkommens aufrecht.

  1. Haftung und Schadenersatzansprüche

Schriftliche (Newsletter) und mündliche Prognosen repräsentieren die unverbindliche Meinung von Experten sowie von AVF Kojeder GmbH. Für gegenteilige Entwicklungen übernimmt AVF Kojeder GmbH keine Haftung und es bestehen keine Schadenersatzansprüche der Kreditnehmer gegen AVF Kojeder GmbH. Das Risiko und die damit verbundenen Folgen (Kursverluste) eines Währungswechsels sind ausnahmslos von den Kreditnehmern zu tragen. AVF Kojeder GmbH hat durch die Überwachung der Fremdwährungsfinanzierung der Kreditnehmer keinen Einfluss auf die Entwicklung des Wechselkurses, Euro- und Fremdwährungszinsen sowie die Entwicklung des Tilgungsträgers. Historische Entwicklungen lassen keine Rückschlüsse für eine gleichartige oder ähnliche Entwicklung in der Zukunft zu.

  1. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, vereinbaren die Vertragspartner die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Österreich. Es gilt österreichisches Recht.